Allgemeine Gerschäftsbedingungen EDV-Dienstleistungen Christian Kaiserseder

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF

1. Umfang und Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von EDV-Dienstleistungen Kaiserseder (im folgenden Auftragnehmer genannt) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgechäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

Bei Aufträgen zur Erstellung, Erweiterung und/oder Wartung von Software werden ausserdem die "Allgemeine Lizenzvereinbarungen“ für die Erstellung, Wartung und Nutzung der Software Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

Angebote sind, soweit nicht schriftlich anders angegeben, freibleibend. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet bestätigt werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.

2. Rechtsvorschriften

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung der vom Auftragnehmer angebotenen Dienste und Datenleitungen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Datenschutzgesetzes und des E-Commerce-Gesetzes einzuhalten und alle technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden.

Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Ãœbermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, jede Ãœbermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet und jede Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer zu unterlassen und bemerkte Gesetzesverstöße an den Auftragnehmer zu melden.

3. Vertragsbeginn und Vertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer des Dienstleistungsvertrages, beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 60 Tage vor Vertragsende schriftlich gekündigt wurde.

4. Netzwerk – Benutzung und Sperre

Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username ermöglicht in Kombination mit dem vom Auftragnehmer vergebenen Paßwort den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Username und Paßwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Paßwort geheimzuhalten. Der Auftraggeber haftet für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Paßworts diesem, dem Auftragnehmer oder Dritten entstehen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Auftraggeber, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschlußnetz Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für den Auftragnehmer - oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt vom Auftragnehmer üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber gesondert verrechnet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung von Internet-Netzwerkdienstleistungen die Internet-Netiquette einzuhalten, jene Verhaltensstandards, denen sich die Internet-Benützer weltweit freiwillig unterwerfen (insbesondere dem Verbot der Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer, dem Verbot von Massenmails vor allem kommerziellen oder pornographischen Inhalts -"Spamming" und dem Verbot des Mißbrauchs von Netzzugängen durch widmungsfremde Nutzung). Ein Verstoß berechtigt den Auftragnehmer zur Einschränkung der Dienstleistung oder zur Auflösung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird. Der Auftragnehmer weist die Auftraggeber darauf hin, daß das sinngemäß auch für die Benutzungsregeln anderer Systeme gilt, auf die via Netzzugang zugegriffen werden kann. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Ebenso kann es durch Maßnahmen gegen belästigende E-Mails zu Beschränkungen der E-Mail-Erreichbarkeit kommen.

Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung ohne vorherige Mitteilung bis zur Behebung gesperrt werden.

Der Auftraggeber ist für den Inhalt der von Ihm in Verkehr gebrachten Websites selbst verantwortlich. Sollten aufgrund des Inhaltes von vom Auftraggeber in Verkehr gebrachte Websites rechtswidrig sein oder gegen die guten Sitten verstoßen, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor die Website aus dem Verkehr zu ziehen und die Dienste unverzüglich für den gegen die Bestimmungen verstoßenden Auftraggeber sperren, ohne den Auftraggeber vorher darüber zu verständigen.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einzelne öffentlich zugängliche vom Auftraggeber in Verkehr gebrachte Informationsquellen auf der Infrastruktur des Auftragnehmers zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Telekommunikationsgesetz, es erfordern.

Wird der Zugang des Auftraggebers aus einem der oben genannten Gründe gesperrt, so bleiben seine Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere die Zahlungspflicht, davon unberührt.

5. Besondere Bestimmungen für Domains

Der Auftragnehmer vermittelt und reserviert die beantragte Domain, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der Auftragnehmer fungiert auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle; das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sowie der Registrierungsstelle (wie z.B. der nic.at) direkt. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Domänen-Registrierungsstelle (wie z.B. nic.at) gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber verrechnet, enthalten. Der Auftragnehmer verrechnet für die Durchführung der Anmeldung, die Einträge auf den Name-Servern und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Domains Gebühren laut Preisliste oder einem entsprechenden Angebot.

Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Rechten zu verletzen.

Werden die Zahlungsfristen für die Domain-Gebühr nicht eingehalten so wird nach angemessener Nachfrist und bei nicht Bezahlung der angefallenen Gebühren die Domain bzw. der Domainname automatisch bei der Registrierungsstelle abgemeldet bzw. gesperrt.

Der Auftragnehmer gibt bei Registrierungsaufträgen für Domains keinerlei Garantie über die Verfügbarkeit und die Registrierbarkeit von Domains.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei dem Auftrag eine Domain zu registrieren, die notwendigen Nameserver richtig zu konfigurieren. Eine permanente und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Nameserver kann der Auftragnehmer nicht garantieren.

6. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Das Entgelt ist wenn nicht schriftlich anders vereinbart ein Monat im Voraus ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu entrichten.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der Zahlungstermine berechtigen den Auftragnehmer den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung sperren. Diese Sperre eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen, eine Mahngebühr von €25,00 exkl. 20% Ust. sowie zusätzlich entstehende Kosten (Mahnung, Inkassobüro bankmäßige Verzugszinsen etc.) zu verrechnen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen gegen den Auftragnehmer aufzurechnen.

7. Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden nach Produkthaftungsgesetz, von Schäden durch Datenverlust und Datenverfälschung ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten, die über den Auftragnehmer zugänglich sind. Weiters nicht für Verlust oder die Beschädigung oder die Verfälschung von Daten, die auf Diensten oder Einrichtungen des Auftragnehmers öffentlich zugänglich sind.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen anderer Auftraggeber oder Dritter im Netzbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die andere Auftraggeber oder Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen.

Der Auftraggeber ist für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluß ausgehen unabhängig von einem Verschulden verantwortlich. Er verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeder Inanspruchnahme durch einen Dritten freizuhalten, die auf Aktivitäten, die vom Anschluß des Auftragnehmers ausgehen, zurück zu führen sind. Etwaige Verfahrenskosten und Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8. Rücktritt

Der Auftragnehmer ist berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;

  • der Auftraggeber gegen eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;

  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

  • der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis den Auftragnehmer vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte;

  • wenn die Ausführung der Dienstleistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;

  • wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung vom Auftragnehmer weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;

  • der Nutzer einen im Verhältnis überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste übermäßig in Anspruch nimmt.

Unbeschadet der Schadenersatzansprüche seitens des Auftragnehmers sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für vom Auftragnehmer erbrachte Vorbereitungshandlungen.

Im Falle einer nicht vom Auftragnehmer verschuldeten, im Einflußbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht dem Auftragnehmer mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Entgeltes zu. Im Falle der Vorauszahlung ist der Auftragnehmer nicht zur Rückzahlung des bereits geleisteten Entgeltes verpflichtet

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer speichert als Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer die Titel, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Ort, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet.

Soweit für die Abrechnung dienlich, werden auch Vermittlungsdaten gespeichert. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß (z.B. Zwischenspeicherung bis zum nächsten Anruf des Auftraggebers) hinaus zwischengespeichert. Der Dienstleister ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP, aber auch alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung für Verrechnungszwecke auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Weder diese Daten noch Inhalts- oder sonstige Auftraggeberdaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht werden.

Der Auftraggeber erklärt damit ebenso einverstanden, wie mit der Speicherung von Cookies. Dem User steht es frei, diese Funktionalität zu deaktivieren.

Der Auftragnehmer ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden.

Der Auftragnehmer kann Namen, Internet-Adressen sowie Art des Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen und diese auf Anfrage auch anderen Auftraggebern und Interessenten zur Verfügung stellen, sofern dies vom Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt wurde.

10. Änderungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen und der Entgelte

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Auftraggeber per E-Mail oder per Post mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich widerspricht.

11. Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Als Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Wien, am 24.06.2005